ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – GÄSTE
1. ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN UND ADRESSE
RESERVIERUNGSZENTRALE RESASOL
1 Route des Lacs 40480 Vieux Boucau
www.resasol.com // contact@resasol.com // +33 558 482 200
SAS "RESASOL" mit einem Kapital von 15 000€.
Siret: 804 002 939 00010 NAF 8220 Z
Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer: FR 39 804 002 939
2. BUCHUNGEN
Die Buchung ist der Unterzeichnung eines Mietvertrags gleichzusetzen.
Buchungen können nicht übertragen werden und dürfen weder veräußert noch untervermietet werden.
Um eine Buchung zu bestätigen, muss der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags des Aufenthalts leisten.
Für Aufenthalte zwischen dem 25/06. und dem 27/08. wird eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr von 40 € erhoben.
Die Buchung wird mit Eingang der Zahlung und der anschließenden Zusendung einer Bestätigung wirksam.
Diese Buchungsbestätigung muss bei der Anreise vorgelegt werden. Die Stellplatznummer wird unverbindlich angegeben, es sei denn, Sie nehmen die Option der garantierten Stellplatzwahl in Anspruch.
> Mindestaufenthaltsdauer für Mietunterkünfte:
Von der Eröffnung bis zum 24.06. und vom 04.09. bis zur Schließung beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 2 Übernachtungen (An- und Abreise an jedem Tag).
Vom 25.06. bis zum 03.09. sind nur Buchungen mit mindestens 7 Übernachtungen möglich (An- und Abreise am Mittwoch, Samstag oder Sonntag). Während dieses Zeitraums kann die Mindestaufenthaltsdauer der Buchung auf 2 Übernachtungen reduziert werden, wenn wir dies ausnahmsweise schriftlich vereinbaren; die An- und Abreise ist in diesem Fall täglich möglich.
> Mindestaufenthaltsdauer für Standard- und Komfortstellplätze:
Während der gesamten Saison können diese Stellplätze je nach Verfügbarkeit für eine Nacht gebucht werden.
Die angegebenen Preise sind unverbindlich. Sie wurden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt ihrer Einführung gültigen Wirtschaftsindizes erstellt und können je nach Entwicklung dieser Indizes (Mehrwertsteuer, Kurtaxe usw.) und Verfügbarkeit nach oben oder unten korrigiert werden. Gemäß den Beschlüssen der Gemeinderäte ist die Kurtaxe für jeden Erwachsenen, der während des gesamten Öffnungszeitraums in jeder Nacht seines Aufenthalts anwesend ist, tatsächlich zu entrichten.
Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Bankkarte (Visa/Mastercard), Banküberweisung, ANCV-Scheck & ANCV connect. Bargeld, mit einem begrenzten Höchstbetrag von 1.000€, wird nur für Buchungen akzeptiert, die vor Ort getätigt werden. Schecks werden nicht akzeptiert.
3. GEBÜHREN & STORNIERUNG
Bei Buchungen, die weniger als einen Monat vor Beginn des Aufenthalts vorgenommen werden, ist der Restbetrag zum Zeitpunkt der Buchung fällig.
Für jede Buchung, die mehr als einen Monat vor Beginn des Aufenthalts vorgenommen wird:
• Wenn die Aufenthaltsdaten vor dem 01.06. liegen, ist der Restbetrag einen Monat vor der Anreise fällig.
• Wenn der Aufenthalt nach dem 01.06. für Daten zwischen dem 01.07. und dem 30.09. gebucht wird, sind 100 % des Betrags des Aufenthalts zum Zeitpunkt der Buchung fällig.
• Wenn der Aufenthalt nach dem 01.06. für Daten zwischen dem 01.10. und dem 31.12. gebucht wird, sind 100 % des Gesamtbetrags des Aufenthalts einen Monat vor dem Anreisedatum fällig.
Die Nichtzahlung des Restbetrags zum vereinbarten Termin führt automatisch und ohne vorhergehende Mahnung zur Nichtigkeit des Vertrags sowie zur Einbehaltung bereits gezahlter Beträge. Ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Anzahlung wird Ihr Aufenthalt vorreserviert, der Restbetrag wird folglich gemäß den oben genannten Bedingungen fällig.
Der Betrag für den Aufenthalt wird nach den im Buchungsvertrag genannten Daten berechnet, bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise wird keine Ermäßigung gewährt.
Im Falle einer Stornierung werden folgende Beträge einbehalten oder müssen noch gezahlt werden:
a) Die Bearbeitungs- und Versicherungsgebühren
b) Die Stornogebühren:
• in Höhe von 25 % der Gesamtkosten des Aufenthalts, wenn:
o die Stornierung für einen Aufenthalt zwischen dem 01.07. und 31.08. vor dem 1. Juni erfolgt;
o die Stornierung für einen Aufenthalt zu einem anderen Zeitraum mehr als einen Monat vor dem Anreisedatum erfolgt.
• in Höhe von 100% der Gesamtkosten des Aufenthalts, wenn:
o die Stornierung für Aufenthalte zwischen dem 01.07. und 31.08. nach dem 1. Juni erfolgt;
o die Stornierung bei allen anderen Aufenthalten weniger als einen Monat vor dem Anreisedatum erfolgt.
o Sie erscheinen nicht am geplanten Anreisedatum.
Bei verspäteter Anreise oder Stornierung des Aufenthalts benachrichtigen Sie RESASOL bitte so schnell wie möglich schriftlich, Telefonnachrichten sind nicht zulässig. Wenn wir keine Informationen von Ihnen erhalten, wird der Stellplatz/die Mietunterkunft am nächsten Tag um 12 Uhr verfügbar und kann einem anderen Gast zugewiesen werden. Als Schadensersatz wird weiterhin die volle Zahlung der Leistungen verlangt. Wenn der Kunde mehr Flexibilität wünscht, bietet der Campingplatz eine optionale Reiserücktrittsversicherung (Bedingungen hier).
4. STELLPLÄTZE & MIETUNTERKÜNFTE
Der Mietpreis für die Stellplätze umfasst 1 Wohneinheit, d.h. 1 Zelt oder 1 Wohnwagen und 1 Auto oder 1 Wohnmobil und 2 Personen. Jede zusätzliche Person und Wohneinheit wird mit einem täglichen Aufschlag berechnet.
Die Mietunterkünfte sind entsprechend den Informationen auf unserer offiziellen Website ausgestattet. Der Grundpreis beinhaltet die maximale Reiseteilnehmerzahl.
Jeder Reiseteilnehmer wird unabhängig von seinem Alter als eine Person betrachtet und die maximale Kapazität der gebuchten Unterkunft darf nicht überschritten werden. Die Einrichtung lehnt jede Person ab, welche die Kapazität übersteigt.
5. WIDERRUF
Gemäß dem Artikel L.121-28 des Verbraucherschutzgesetzes unterliegt der Verkauf von Beherbergungsdienstleistungen zu einem bestimmten Datum oder in bestimmten Zeitabständen nicht den Bestimmungen zum 14-tägigen Widerrufsrecht.
6. TIERE
Sofern im Einvernehmen mit den beteiligten Parteien Tiere (ausgenommen Hunde der Kategorie 1 und 2) in der Einrichtung und der vom Gast gewählten Unterkunft erlaubt sind, muss ihr Besitzer den entsprechenden Aufschlag bezahlen.
Tiere MÜSSEN ZWINGEND an der Leine gehalten werden, ein Halsband tragen, gekennzeichnet und geimpft sein, über einen Impfpass verfügen und an der Rezeption angemeldet worden sein. Der Besitzer muss in der Lage sein, bei jeder Kontrolle einen Impfpass auf dem neuesten Stand vorzuweisen. Die Tiere dürfen nicht frei herumlaufen. Sie dürfen nicht allein in der Einrichtung zurückbleiben, auch wenn sie angebunden oder gar eingesperrt sind, wenn deren Besitzer nicht da sind. Letztere haften finanziell und zivilrechtlich für jeden durch die Tiere verursachten Schaden. In den öffentlichen Anlagen sind Tiere nicht erlaubt.
7. UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE
Minderjährige können einen Aufenthalt machen, wenn sie von mindestens einem volljährigen Erziehungsberechtigten begleitet werden, eine elterliche Erlaubnis mit sich führen und den Buchungsvertrag von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.
8. KAUTIONEN
Für alle Mietunterkünfte wird bei der Anreise die Zahlung einer Kaution verlangt, um eventuelle Schäden und Reinigungskosten, die durch Ihren Aufenthalt entstehen, abzudecken.
Jeder während des Aufenthalts verloren gegangene oder beschädigte Gegenstand wird in Rechnung gestellt.
Ohne gegenteilige Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft wird das referentielle Inventar der in jeder Unterkunft zur Verfügung gestellten Mietausrüstung von den Gästen als konform angesehen.
9. RECHT AM EIGENEN BILD
Der Name und das Bild von RESASOL sind alleiniges Eigentum von RESASOL.
Während seiner Aufenthalte kann es vorkommen, dass der Gast in der Einrichtung fotografiert oder gefilmt wird. Die Einrichtung und die RESASOL-Reservierungszentrale können diese Fotos oder Filme möglicherweise zu kommerziellen oder Werbezwecken verwenden, es sei denn, der Gast teilt der Rezeption bei Ankunft schriftlich mit, dass er dagegen Einspruch erhebt.
Die abgebildeten Fotos und Pläne in unseren verschiedenen Kommunikationsmitteln sind unverbindlich und können nicht als Grundlage für eine Reklamation dienen.
10. SONDERANGEBOTE & WERBEAKTIONEN
Punktuell während des Jahres gibt es Sonderangebote und Werbeaktionen. Diese betreffen bestimmte Unterkünfte und begrenzte Bestände. Die Höhe der angebotenen Ermäßigungen kann je nach Unterkunft, gebuchtem Zeitraum und Buchungszeit variieren.
11. ZUTRITT ZUR EINRICHTUNG
Jeder Gast hat sich an die Platzordnung zu halten.
12. HÖHERE GEWALT
Unter höherer Gewalt ist jedes von den Parteien unabhängiges Ereignis zu verstehen, das sowohl unvorhersehbar als auch unbeeinflussbar ist und es für eine der Parteien unmöglich macht, ihre vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen.
Höhere Gewalt hat zur Folge, dass die Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien ausgesetzt wird; diese haben die ihnen obliegenden Kosten zu tragen. Daher haftet RESASOL nicht für die sich daraus ergebenden Folgen und Auswirkungen. Dasselbe gilt im Falle von Beeinträchtigungen, welche den Aufenthalt der Gäste stören, unterbrechen oder verhindern (z.B. Überschwemmungen, allgemeine Strom-, Gas- oder Wasserausfälle). Selbstverständlich wird der Gast über diese möglichen Ereignisse informiert, sofern RESASOL selber vorher informiert wurde. RESASOL kann sich dann gezwungen sehen, die Leistungen ganz oder teilweise zu ändern (partielle oder vollständige Schließung des Campingplatzes, von Einrichtungen wie Schwimmbad oder Restaurant etc.), ohne dass der Gast einen Anspruch auf Entschädigung hat.
13. MEDIATION VERBRAUCHERANGELEGENHEITEN
Gemäß Artikel L.612-1 des Verbraucherschutzgesetzes hat der Verbraucher, vorbehaltlich Artikel L.152-2 des Verbraucherschutzgesetzes, das Recht, innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem Datum seiner schriftlichen Beschwerde eine gütliche Einigung durch Mediation bei SAS Médiation Solution zu beantragen: 222 chemin de la bergerie, 01800 Saint Jean de Niost, Frankreich
https://www.sasmediationsolution-conso.fr - contact@sasmediationsolution-conso.fr
14. STREITFALL
Jede eventuelle Reklamation bezüglich einer Abweichung von den vertraglich vereinbarten Leistungen muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende des Aufenthalts schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) beim Betreiber der betroffenen Einrichtung eingehen.
15. AUSNAHME
Eine punktuelle Ausnahmeregelung von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen führt nicht zu einer dauerhaften Ausnahmeregelung.